Beraterinnen und Berater mit abgeschlossener Ausbildung zur Ehe-, Familien- und Lebensberaterin und -berater, gemäß der im Deutschen Arbeitkreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung vereinbarten Rahmenordnung für die Weiterbildung zur / zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin / berater."
Andere qualifizierte Fachkolleginnen und -kollegen auf besonderen Antrag und nach Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Von der katholischen Kirche anerkannte Beratungsstellen.