Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Bundesverbandes. Sie findet wenigstens einmal jährlich statt, in der Regel im Verlauf der Jahrestagung. Insbesondere ist sie zuständig für:
Jedes Mitglied des Bundesverbandes kann Anträge an die Mitgliederversammlung stellen, sie sollten schriftlich und möglichst frühzeitig an die Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@bv-efl.de) gesandt werden, damit sie bei der Planung der nächsten Mitgliederversammlung berücksichtigt werden können.
Hier geht es zum Protokoll der Mitgliederversammlung des BV-EFL vom 05.05.2023 in Suhl